Wissenssammlung

Lastenradförderung

BAFA Förderung für Gewerbe und AöR
Sie wollen als Gewerbebetrieb ein E-Lastenrad anschaffen? Prima Entscheidung. Lastenräder haben ungeahnte Transportkapazitäten und können auch von Menschen ohne Führerschein gefahren werden. Die Ansschaffung wird sogar staatlich gefördert.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert E-Lastenräder mit bis zu 25% (maximal 3.500 Euro).
Antragsberechtigt sind

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
    Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.

Aktion Mensch
E-Lastenräder die eine besondere Ausstattung zur Beförderung von Menschen mit Behinderung haben, werden von der Aktion Mensch mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen
Infos zur Förderung im Rahmen des Programms "Barrierefreiheit für alle" - Mikroförderung für Barrierefreiheit

Lastenradförderung der Stadt Neumünster
Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen erhalten in der Stadt Neumünster einen Förderzuschuss für ein fabrikneues Lastenrad (auch ohne E-Antrieb) von

Weitere Fördermöglichkeiten
Individuell je nach Ort und Organisationshintergrund gibt es weitere Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie individuell.