Wissenssammlung

Lastenradförderung

Sie wollen als Verein, Gewerbebetrieb oder Kommune ein E-Lastenrad anschaffen? Prima Entscheidung. Lastenräder haben ungeahnte Transportkapazitäten und können auch von Menschen ohne Führerschein gefahren werden. Die Ansschaffung wird sogar staatlich gefördert.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert E-Lastenräder mit bis zu 25%.
Antragsberechtigt sind

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.
    Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.

Weitere Fördermöglichkeiten
Individuell je nach Ort und Organisationshintergrund gibt es weitere Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie individuell.